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Famiilienrecht

Mediation

Mediation

„Wir wollen uns eigentlich nicht streiten und auch vor Gericht keine „schmutzige Wäschewaschen“! Das sagen immer öfter Paare, die uns um eine Mediation nach einer Trennung bitten.

Das Mediationsverfahren ist eine strukturierte Verhandlungsführung, das -meist in mehreren Sitzungen- die außergerichtliche Klärung eines Rechtskonfliktes zum Ziel hat. Die vom Mediator oder der Mediatorin geführte Verhandlung soll zu einer abschließenden, alle Streitthemen lösenden vertraglichen Vereinbarung, dem sogenannten Mediationsvertrag führen. Dieses Verfahren macht überall da Sinn, wo Menschen über den rechtlichen Konflikt oder den Rechtsstreit hinaus durch gemeinsame Interessen auch noch in der Zukunft verbunden bleiben. Das ist natürlich insbesondere bei Eltern mit Kindern für die Zeit nach der Trennung der Fall. Aber auch andere Anlässe und gemeinsame Zukunftsinteressen machen eine mediative Konfliktlösung sinnvoll, sei es im Bereich des Erbrechtes, bei der Auflösung von Gesellschaften oder im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht. Die tragende Säule der Mediation ist dabei der Anspruch, dass beide Parteien im Sinne einer Win-Win-Lösung den Rechtskonflikt durch einen entsprechenden Mediationsvertrag zufriedenstellend lösen.

Ihr zuständiger Anwalt

  • Rechtsanwältin Katja Schneider (geb. Birr) von Birr & Schneider
  • Katja Schneider (geb. Birr)

    Rechtsanwältin und Mediatorin
    Fachanwältin für Erbrecht
    Fachanwältin für Familienrecht
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