Vorsorgevollmacht
„Wenn mir etwas passiert, dann entscheiden ja mein Partner oder meine Kinder!“ Das denken viele, stimmt aber leider nicht. Denn auch die nächsten Angehörigen benötigen die schriftliche Ermächtigung zur Durchsetzung Ihres Willens und Ihrer Verfügungen im Fall von Krankheit, schwerwiegenden medizinischen Eingriffen oder Sterben!
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der die Entscheidungen über Sie trifft! Nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht ist sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall von Ihrer bevollmächtigten Vertrauensperson durchgesetzt werden kann. Hier helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Abfassung Ihrer Vorsorgevollmacht und Ihrer Patientenverfügung und beraten Sie, wo Vollmachten hinterlegt bzw. regisitriert werden können.