Verwalten
Wir beraten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer. Die wesentlichen Vorschriften zur Regelung des Rechts des Wohnungseigentums ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Rechtsverhältnisse untereinander bestimmen Wohnungseigentümer überdies durch Vereinbarungen und Beschlüsse. Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Prüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
- Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung
- Formulierung und Durchsetzung von Beschlussanträgen
- Instandhaltungs- / Kostentragungspflichten
- Durchsetzung und Abwehr baulicher Veränderungen